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Datenschutzerklärung

Fassung vom 30. September 2026

Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von snapparty.at und SnapParty.

1Verantwortlicher und Kontakt

Verantwortlicher für Verarbeitungen, deren Zwecke und Mittel wir selbst bestimmen, ist Benedikt Auer, Einzelunternehmer, Lindengasse 19, A-3383 Hürm, Österreich.

Bei Fragen zum Datenschutz und zur Ausübung Ihrer Rechte erreichen Sie uns unter office@snapparty.at.

2Datenschutzrechtliche Zuständigkeit bei einer Feier

Die Gastgeberin oder der Gastgeber richtet SnapParty für eine Feier ein. Gäste nehmen über den Zugang zu dieser Feier teil.

Soweit die Gastgeberin oder der Gastgeber datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Veranstaltungsdaten ist und wir diese Daten im Auftrag verarbeiten, gilt unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Für eigene Verarbeitungen zur Kontoverwaltung, Vertragsabwicklung, Abrechnung, Betriebssicherheit und Missbrauchsverhinderung sowie für die von uns veranlasste Website-Analyse sind wir selbst verantwortlich.

Bei ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten kann die Verarbeitung durch die Gastgeberin oder den Gastgeber unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fallen. Diese Ausnahme befreit uns als Anbieter der technischen Plattform nicht von unseren eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten.

3Daten für Bestellung und Gastgeberkonto

Für die Bestellung, die Verwaltung des Gastgeberkontos und die Bereitstellung der Feier verarbeiten wir die erforderlichen Konto-, Kontakt- und Veranstaltungsdaten. Dazu gehören Ihre E-Mail-Adresse, die Angaben zur Feier und das Veranstaltungsdatum sowie die erforderlichen Zahlungs- und Rechnungsdaten.

Kennwörter werden nicht im Klartext gespeichert. In der Datenbank wird ausschließlich ein mit dem Verfahren scrypt erzeugter Kennwort-Hash gespeichert. Zusätzlich speichern wir den Zeitpunkt der letzten Kennwortänderung.

Die Verarbeitung dient der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, der Verwaltung Ihres Zugangs und der Erfüllung des Vertrags mit Ihnen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit wir Rechnungsdaten und andere Unterlagen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen verarbeiten oder aufbewahren müssen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO die Rechtsgrundlage.

Die für den Vertragsabschluss und die Bereitstellung erforderlichen Angaben werden benötigt, damit wir Ihre Bestellung bearbeiten und die vereinbarte Leistung erbringen können.

4Daten bei der Teilnahme als Gast

Gäste benötigen kein Benutzerkonto und müssen keine App installieren.

Bei der Teilnahme verarbeiten wir den Anzeigenamen und gegebenenfalls ein freiwilliges Profilbild. Abhängig von den verwendeten Funktionen werden außerdem Fotos, kurze Videos, Beiträge zum Video-Gästebuch, Gästebuch-Texte, Bewertungen, Punkte, Teamzuordnungen, Aufgabenstände und Push-Anmeldungen verarbeitet.

Diese Daten entstehen durch Ihre Angaben, Ihre Beiträge und Ihre Teilnahme am Spiel. Sie dienen der Zuordnung Ihrer Teilnahme und der Bereitstellung der jeweils verwendeten Funktionen.

Für den Gastzugang verwenden wir das in Abschnitt 8 beschriebene Cookie sp_guest.

5Fotos, Videos und Gästebuch-Inhalte

Fotos, Videos und Gästebuch-Beiträge können personenbezogene Daten enthalten. Dies betrifft insbesondere erkennbare oder hörbare Personen sowie Personen, die in Texten genannt werden.

Fotos und Videos werden gespeichert, ausgeliefert und angezeigt. Wir führen keine Gesichtserkennung durch. Wir erstellen keine biometrischen Profile und verwenden Gesichter nicht zur eindeutigen Identifizierung einer Person. Wir erstellen keine Profile auf Grundlage einer automatisierten Auswertung der hochgeladenen Fotos und Videos.

Gästebuch-Texte werden verarbeitet, um die Gästebuch-Funktion bereitzustellen und Beiträge zu speichern und anzuzeigen.

Daten über abgebildete, aufgenommene oder erwähnte Personen können von anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereitgestellt werden. Nicht jede betroffene Person muss selbst SnapParty verwenden.

Die Zuständigkeit für die Verarbeitung der Veranstaltungsinhalte richtet sich nach Abschnitt 2.

6Sichtbarkeit von Veranstaltungsdaten

Innerhalb einer Feier können Anzeigenamen, Profilbilder, Fotos, Videos, Gästebuch-Beiträge, Bewertungen, Punkte, Teams und Aufgabenstände für andere Personen mit Zugang zu dieser Feier sichtbar sein. Der Umfang richtet sich nach der verwendeten Funktion und den Einstellungen der Feier.

Inhalte können außerdem auf der Live-Fotowand der Feier angezeigt werden. Personen, die diese Anzeige sehen, können dadurch auch ohne eigenen digitalen Gästezugang Kenntnis von den angezeigten Inhalten erhalten.

7Verbindungsdaten, Zugriffsprotokolle und Missbrauchsverhinderung

Bei Zugriffen auf SnapParty werden IP-Adressen zur technischen Kommunikation verarbeitet. IP-Adressen werden nicht in unserer Anwendungsdatenbank gespeichert.

Der Webserver Caddy führt jedoch Zugriffsprotokolle, die die Remote-IP des jeweiligen Zugriffs enthalten. Die Protokollrotation ist größenabhängig auf fünf Dateien zu jeweils 10 MB eingestellt. Eine feste zeitabhängige Löschfrist ist dafür nicht eingerichtet. Die tatsächliche Aufbewahrungsdauer hängt vom Umfang der weiteren Protokolleinträge und der dadurch ausgelösten Rotation ab.

Für die Begrenzung missbräuchlicher Zugriffe wird aus der IP-Adresse ein SHA-256-Hash gebildet und auf 16 Hex-Zeichen gekürzt. Dieser Wert wird als Schlüssel für Zähler in Redis verwendet.

Die Schlüssel der Missbrauchsbegrenzung haben je nach Vorgang eine Ablaufzeit von 10 bis 15 Minuten. Nach Ablauf werden sie automatisch gelöscht. Diese Ablaufzeiten betreffen die Schlüssel der Missbrauchsbegrenzung, nicht die Zugriffsprotokolle des Webservers.

Die Bildung und Verkürzung des Hashwerts bedeutet nicht, dass die damit verbundene Verarbeitung vollständig anonym ist.

Diese Verarbeitungen dienen dem technischen Betrieb, der Erkennung und Begrenzung von Missbrauch sowie dem Schutz von SnapParty. Soweit wir dabei für eigene Zwecke handeln, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, den Dienst funktionsfähig zu halten und unberechtigte oder missbräuchliche Zugriffe zu begrenzen.

8Technisch notwendige Cookies und lokale Speicherung

SnapParty verwendet eigene, technisch notwendige Cookies für die jeweils verwendeten Zugangs- und Anmeldefunktionen. Nicht jedes dieser Cookies wird bei jeder Nutzerin oder jedem Nutzer gesetzt.

Das Cookie sp_konto dient der Anmeldung im Gastgeberkonto. Seine Laufzeit beträgt 14 Tage.

Das Cookie sp_guest dient dem Gastzugang. Seine Laufzeit beträgt 30 Tage.

Das Cookie sp_konsole dient dem Zugang über einen Konsolen-Link. Seine Laufzeit beträgt 30 Tage.

Das Cookie sp_betrieb dient der Anmeldung des Betreibers. Seine Laufzeit beträgt 8 Stunden.

Die Cookies sp_support und sp_support_gast dienen dem Support-Zugang des Betreibers. Ihre Laufzeit beträgt jeweils 60 Minuten. Der damit ermöglichte Support-Zugang ist auf genau eine Feier beschränkt.

Das Cookie sp_vorschau dient der Vorschau als Gast. Seine Laufzeit beträgt 60 Minuten.

Das Cookie sp_admin_token gehört zum bisherigen Zugang zur Adminkonsole. Dieser Zugangsmechanismus wird abgelöst. Eine verifizierte Angabe zur Laufzeit dieses Cookies liegt derzeit nicht vor.

Die genannten Laufzeiten betreffen die Cookies im Browser. Sie sind nicht mit der Aufbewahrungsdauer der zugehörigen Konto-, Veranstaltungs- oder Protokolldaten gleichzusetzen.

Die Nutzung der Support-Zugänge wird protokolliert. Diese Protokollierung dient der Nachvollziehbarkeit der Zugriffe und der Betriebssicherheit. Unser berechtigtes Interesse an der Kontrolle dieser Zugriffe ist die Grundlage für die Protokollierung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Support-Protokolle werden derzeit nicht gelöscht. Ein Löschlauf ist nicht eingerichtet. Die Begrenzung des Support-Zugangs auf 60 Minuten begrenzt nicht die Aufbewahrungsdauer dieser Protokolle.

Die genannten Cookies dienen den jeweiligen technischen Funktionen und nicht der Website-Analyse. Soweit ihre Speicherung oder ihr Auslesen für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, ist dafür nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 keine Einwilligung erforderlich.

Für die Reichweitenmessung werden keine Cookies gesetzt und keine Informationen in Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen. Näheres steht in Abschnitt 13.

Bis zum 20. September 2026 wurde Ihre Einwilligungsentscheidung zu Google Analytics im lokalen Speicher Ihres Browsers abgelegt. Dieser Einsatz ist beendet; der Eintrag wird nicht mehr gesetzt und nicht mehr gelesen. Ein bei Ihnen noch vorhandener Eintrag hat keine Wirkung mehr und kann über die Browsereinstellungen gelöscht werden.

9Hosting und interne Verarbeitung

Die SnapParty-Anwendung wird auf einem Root-Server bei ANX mit Standort in Klagenfurt, Österreich, betrieben.

Auf diesem Server laufen die Next.js-Anwendung, die Hintergrundverarbeitung durch Worker, PostgreSQL 18, Redis 7, MinIO und Caddy als Container.

PostgreSQL dient der Speicherung strukturierter Anwendungsdaten. Redis wird vorübergehend für die Auftragswarteschlange der Hintergrundverarbeitung und für die Zähler zur Missbrauchsverhinderung verwendet. Eine dauerhafte Datenablage findet in Redis nicht statt.

Redis und MinIO werden auf diesem Server betrieben. Für diese lokalen Dienste wird kein gesonderter externer Datenbank- oder Speicherdienst eingesetzt.

10Speicherung von Mediendateien

Seit dem 13. September 2026 verwenden wir Cloudflare R2 mit EU-Jurisdiction für die Objektspeicherung. Die in diesem Bereich gespeicherten Objektdaten liegen innerhalb der Europäischen Union.

Zusätzlich wird MinIO auf dem in Abschnitt 9 genannten Server in Österreich weiterbetrieben. Dort befinden sich noch ältere Objekte. MinIO bleibt außerdem als technischer Rückweg für die Objektspeicherung verfügbar.

Die Angaben zur EU-Jurisdiction beziehen sich auf die betreffenden R2-Objektdaten. Sie sind nicht mit einer Zusicherung gleichzusetzen, dass sämtliche Verarbeitungen des externen Anbieters ausschließlich innerhalb der Europäischen Union stattfinden.

Bei der Löschung älterer Mediendateien besteht die in Abschnitt 17 beschriebene technische Einschränkung.

11Zahlung über Stripe

Für die Bezahlung eines Pakets verwenden wir Stripe. Dazu wird eine Checkout-Session erstellt. Die Bezahlseite wird von Stripe bereitgestellt.

Die auf dieser Bezahlseite eingegebenen Kartendaten werden von Stripe verarbeitet. Wir speichern keine Kartendaten.

Bei uns werden die Zahlungsreferenz, der Betrag und die Rechnungsdaten gespeichert. Diese Daten werden für die Zuordnung der Zahlung, die Vertragsabwicklung und die Abrechnung verwendet.

Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Vertragsabwicklung und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit der Abrechnung.

12E-Mail-Kommunikation

Für den E-Mail-Versand verwenden wir einen eigenen mailcow-Server auf eigener Infrastruktur. Ein externer E-Mail-Versanddienstleister wird dafür nicht eingesetzt.

Als Absenderadresse verwenden wir hallo@snapparty.at.

Bei der E-Mail-Kommunikation werden die verwendeten E-Mail-Adressen und die jeweiligen Nachrichteninhalte verarbeitet. Soweit die Kommunikation der Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags mit Ihnen dient, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Rechtsgrundlage.

Datenschutzanfragen können Sie an office@snapparty.at richten.

13Reichweitenmessung

Wir messen die Nutzung unserer öffentlichen Seiten mit Umami. Diese Messung ist cookiefrei. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich.

Von dieser Reichweitenmessung zu unterscheiden ist die Werbemessung, für die wir Ihre Einwilligung einholen und die Cookies in Ihrer Endeinrichtung speichert. Sie ist in Abschnitt 23 beschrieben.

Bis zum 20. September 2026 haben wir zusätzlich Google Analytics 4 nach Einwilligung eingesetzt. Dieser Einsatz wurde beendet. Es wird kein Google-Analytics-Skript mehr geladen, es werden keine Analytics-Cookies mehr gesetzt, und es werden keine Daten mehr an Google übermittelt. Der bis dahin verwendete Einwilligungshinweis entfällt damit.

Umami ist eine Software zur Reichweitenmessung, die wir selbst auf einem eigenen Server betreiben. Der Server steht bei Hetzner Online GmbH in Deutschland. Die Messdaten werden nicht an Dritte weitergegeben und verlassen die Europäische Union nicht.

Das Messskript wird von unserer eigenen Domain unter dem Pfad /stats ausgeliefert. Es werden dabei keine Cookies gesetzt und keine Informationen in Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen. Eine Einwilligung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 ist dafür nicht erforderlich.

Verarbeitet werden die aufgerufene Seite, die verweisende Seite, Kampagnenparameter aus der Adresse, das Land, der Gerätetyp, der Browser und das Betriebssystem. Ihre IP-Adresse wird zur Ermittlung des Landes verwendet und nicht gespeichert. Es wird kein geräteübergreifendes Profil gebildet.

Die Messung findet ausschließlich auf snapparty.at statt. Auf my.snapparty.at und admin.snapparty.at wird nicht gemessen.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist die statistische Auswertung der Nutzung unserer Website zu deren Verbesserung. Sie können dieser Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen. Eine Nachricht an office@snapparty.at genügt.

Die Messdaten werden nach 24 Monaten gelöscht.

14Browser-Benachrichtigungen

SnapParty verwendet Web Push mit VAPID für Browser-Benachrichtigungen.

Für die Zustellung wird eine Push-Anmeldung verarbeitet. Dazu gehört der Subscription-Endpunkt, über den die Benachrichtigungen an die betreffende Browser-Anmeldung zugestellt werden.

Dieser Endpunkt gehört dem Push-Dienst des jeweiligen Browser-Herstellers. Je nach verwendetem Browser sind daran Dienste von Google, Apple oder Mozilla beteiligt.

Für die Zustellung werden Daten an den jeweiligen Push-Dienst übermittelt. Dabei finden teilweise Verarbeitungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums statt.

Die Benachrichtigungsberechtigung können Sie in den Einstellungen Ihres Browsers zurücknehmen.

15Automatische Spielabläufe und Entscheidungen

SnapParty verarbeitet Spielinformationen automatisiert. Dazu gehören die Berechnung von Punkten, die Erstellung von Ranglisten und die automatische Zuteilung von Aufgaben an Gäste.

Diese Vorgänge dienen dem Spielablauf innerhalb der jeweiligen Feier. Sie entfalten gegenüber den betroffenen Personen keine rechtliche Wirkung und beeinträchtigen sie nicht in ähnlich erheblicher Weise im Sinne von Art. 22 DSGVO.

Wir verwenden die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit einer solchen Wirkung. Die automatischen Spielabläufe bleiben davon zu unterscheiden.

16Empfänger und externe Dienste

Abhängig von der verwendeten Funktion werden personenbezogene Daten durch den Hosting-Anbieter ANX, den Objektspeicherdienst Cloudflare R2 oder den Zahlungsdienst Stripe verarbeitet.

Für die Sicherungen werden zusätzlich zwei Dienstleister mit Sitz in Deutschland eingesetzt. Die Contabo GmbH betreibt den Server, auf dem unsere primäre Sicherungsablage liegt. Die Hetzner Online GmbH betreibt den Nextcloud-Dienst, in den eine zweite Sicherung übertragen wird. Näheres steht in Abschnitt 22.

Für die Reichweitenmessung wird kein Dienstleister eingesetzt; sie läuft auf einem von uns selbst betriebenen Server (Abschnitt 13). Bei Browser-Benachrichtigungen werden die für die Zustellung verwendeten Daten an den jeweiligen Push-Dienst übermittelt.

Soweit Sie in die Werbemessung eingewilligt haben, werden Daten an die OpenAI OpCo, LLC in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt. Ohne Ihre Einwilligung findet diese Übermittlung nicht statt. Näheres steht in Abschnitt 23.

Bis zum 17. September 2026 wurde eine weitere Sicherungskopie zu Google Drive übertragen. Diese Übertragung wurde eingestellt, und die dort gespeicherten Sicherungen wurden am selben Tag vollständig und endgültig gelöscht. Ein Bestand bei diesem Anbieter besteht nicht mehr.

Veranstaltungsdaten können außerdem den in Abschnitt 6 beschriebenen Personen innerhalb einer Feier zugänglich werden.

Die österreichische Unterbringung unseres Anwendungsservers und die EU-Jurisdiction der R2-Objektspeicherung bedeuten nicht, dass sämtliche an SnapParty beteiligten externen Verarbeitungen im Europäischen Wirtschaftsraum stattfinden. Dies betrifft insbesondere die in Abschnitt 14 beschriebenen Push-Dienste.

Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten.

17Aufbewahrung und Löschung der Veranstaltungsdaten

Für die Daten einer Feier ist eine Aufbewahrungsdauer von 12 Monaten ab dem Tag der Feier festgelegt. Maßgeblich ist das Veranstaltungsdatum, nicht das Kaufdatum.

Die für eine Feier geltende Aufbewahrungsdauer wird beim Anlegen dieser Feier festgeschrieben. Eine spätere Änderung unserer allgemeinen Aufbewahrungsregelung verkürzt die bereits für diese Feier festgelegte Dauer nicht.

Nach Ablauf dieser Dauer ist die Löschung der Veranstaltungsdaten vorgesehen. Bei einem bestehenden Altbestand von Mediendateien wird diese Löschung derzeit jedoch nicht vollständig umgesetzt.

Der bestehende Löschlauf für Mediendateien verwendet eine feierbezogene Kennzeichnung am Anfang des Objektnamens. Bei älteren Objekten fehlt diese Kennzeichnung. Diese Dateien werden deshalb vom feierbezogenen Löschlauf nicht erfasst und bleiben bei dessen Ausführung im Objektspeicher erhalten.

Die betroffenen Altdateien können dadurch auch nach Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsdauer oder nach dem Löschen der zugehörigen Feier gespeichert bleiben. Ein tatsächlicher Löschzeitpunkt für diese Dateien ist durch den bestehenden Löschlauf nicht sichergestellt.

Diese technische Einschränkung begründet keine zusätzliche Aufbewahrungsfrist und schränkt Ihre gesetzlichen Löschrechte nicht ein.

Soweit gelöschte Daten noch in einer zuvor erstellten Sicherung enthalten sind, gilt für diese Sicherung die in Abschnitt 22 beschriebene Aufbewahrungsdauer von 14 Tagen. Diese Frist betrifft Sicherungen, nicht die im produktiven Objektspeicher verbliebenen Altdateien.

18Aufbewahrung von Konto- und Rechnungsdaten

Für Konto- und Vertragsdaten richtet sich die Aufbewahrung nach dem Zweck der Kontoverwaltung und der Vertragsabwicklung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind davon unabhängig zu beachten.

Rechnungen und andere aufbewahrungspflichtige steuerliche Unterlagen sind nach § 132 BAO grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Kalenderjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen.

Eine längere Aufbewahrung ist erforderlich, soweit die Unterlagen für ein anhängiges, die Abgabenerhebung betreffendes Verfahren von Bedeutung sind und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Aufbewahrungspflichten für Rechnungs- und Steuerunterlagen verlängern nicht pauschal die Aufbewahrungsdauer sämtlicher Fotos, Videos oder sonstiger Daten einer Feier.

19Ihre Datenschutzrechte

Nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten und die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Sie können außerdem die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Beruht eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen diese Verarbeitung einlegen.

Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an office@snapparty.at wenden.

20Anfragen zu Daten einer Feier

Soweit die Gastgeberin oder der Gastgeber für die Verarbeitung der Veranstaltungsdaten datenschutzrechtlich verantwortlich ist, ist diese Person für die Bearbeitung entsprechender Betroffenenanfragen zuständig.

Sie können sich auch an uns wenden. Soweit wir als Auftragsverarbeiter tätig sind, unterstützen wir die verantwortliche Person nach Maßgabe der gesetzlichen Pflichten bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Für Verarbeitungen, für die wir selbst verantwortlich sind, bearbeiten wir Ihre Anfrage in eigener Zuständigkeit.

21Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich wegen einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

In Österreich können Sie sich insbesondere an die Österreichische Datenschutzbehörde wenden.

22Sicherheitsmaßnahmen und Sicherungen

Für die Kennwortspeicherung verwenden wir das in Abschnitt 3 beschriebene Verfahren scrypt. Zur Missbrauchsverhinderung setzen wir die in Abschnitt 7 beschriebenen Maßnahmen ein.

Die in Abschnitt 8 beschriebenen Support-Zugänge sind auf eine Feier und auf 60 Minuten beschränkt. Ihre Nutzung wird protokolliert. Für die Aufbewahrung dieser Protokolle gilt der dort beschriebene derzeitige Zustand.

Sicherungen entstehen auf drei Wegen. Täglich um 03:00 Uhr wird die Datenbank gesichert. Einmal wöchentlich entsteht ein vollständiger Wiederherstellungspunkt, der zusätzlich den Bestand der Mediendateien umfasst. Beide liegen auf demselben Server wie die Anwendung.

Täglich um 03:30 Uhr wird außerdem eine verschlüsselte Sicherung an zwei weitere Orte übertragen. Der erste ist ein eigener Server des Verantwortlichen, betrieben bei der Contabo GmbH in Deutschland. Der zweite ist ein von der Hetzner Online GmbH in Deutschland betriebener Nextcloud-Dienst. Die Verschlüsselung erfolgt vor der Übertragung mit einem Schlüssel, der ausschließlich auf unserem Server liegt; die beiden Speicheranbieter erhalten dadurch keine lesbaren Dateien, Dateinamen oder Verzeichnisse.

Die Sicherungen auf dem Anwendungsserver werden 14 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Seit dem 18. September 2026 setzt ein eigener täglicher Lauf diese Frist durch, unabhängig davon, ob eine neue Sicherung erstellt wurde.

Für die beiden ausgelagerten Ablagen ist eine solche Frist derzeit nicht eingerichtet. Die dort abgelegten verschlüsselten Sicherungsstände werden bislang nicht automatisch entfernt. Daten können dadurch auch nach ihrer Löschung aus dem laufenden Betrieb und nach Ablauf der Sicherungsfrist dort enthalten bleiben. Diese technische Einschränkung begründet keine zusätzliche Aufbewahrungsfrist und schränkt Ihre gesetzlichen Löschrechte nicht ein.

Bis zum 17. September 2026 wurde eine dieser Kopien zu Google Drive übertragen. Das ist eingestellt, und der dort vorhandene Bestand wurde am selben Tag endgültig gelöscht.

23Werbemessung und Einwilligung

Wir schalten Werbung innerhalb von ChatGPT. Um zu erkennen, welche Anzeige zu einer Buchung geführt hat, setzen wir das Messpixel der OpenAI OpCo, LLC, 1455 3rd Street, San Francisco, CA 94158, USA ein.

Diese Verarbeitung findet ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung statt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Für die Speicherung von Informationen in Ihrer Endeinrichtung und den Zugriff darauf ist die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021.

Vor Ihrer Einwilligung wird kein Skript von OpenAI geladen. Es werden keine Cookies gesetzt, und es werden keine Daten an OpenAI übermittelt. Dies ist der Zustand ohne Ihr Zutun. Um Ihre Einwilligung werden Sie über einen Hinweis am unteren Rand unserer öffentlichen Seiten gebeten. Wenn Sie dort „Nur notwendige" wählen, bleibt es bei diesem Zustand.

Nach Ihrer Einwilligung lädt Ihr Browser das Messskript von bzrcdn.openai.com und sendet Messereignisse an bzr.openai.com.

Dabei werden zwei Cookies in Ihrer Endeinrichtung gespeichert. Das Cookie __obref enthält eine Browser-Kennung und hat eine Laufzeit von 365 Tagen. Das Cookie __oppref enthält eine Zuordnung zu einem Anzeigenklick und hat eine Laufzeit von 30 Tagen. Beide werden von dem Messskript gesetzt.

Aus Ihrem Browser wird der Aufruf einer Seite gemeldet. Übermittelt werden dabei die aufgerufene Adresse, der Zeitpunkt und die genannte Browser-Kennung. Ihre IP-Adresse und die Angaben Ihres Browsers werden bei dieser Übermittlung von OpenAI verarbeitet, weil Ihr Browser die Verbindung selbst herstellt.

Den Beginn eines Kaufvorgangs und einen abgeschlossenen Kauf meldet unser Server, nicht Ihr Browser. Übermittelt werden dabei die genannte Browser-Kennung, der Betrag, die Währung, der Zeitpunkt und die Adresse der Kaufseite. Eine E-Mail-Adresse wird dabei nicht übermittelt, auch nicht in verschlüsselter oder gekürzter Form.

Damit diese Meldung möglich ist, werden Ihre Einwilligung und die genannte Browser-Kennung zusammen mit den Daten des Bezahlvorgangs bei Stripe gespeichert (Abschnitt 11). Ohne Ihre Einwilligung werden sie dort nicht gespeichert, und es wird nichts an OpenAI gemeldet.

Das Messpixel wird ausschließlich auf snapparty.at eingesetzt. Auf my.snapparty.at und auf admin.snapparty.at wird es nicht geladen. Die Meldung eines Kaufs durch unseren Server setzt eine Einwilligung voraus, die Sie auf snapparty.at erteilt haben.

Ihre Antwort auf die Einwilligungsfrage speichern wir in dem Cookie sp_ads_consent mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Haben Sie eingewilligt, speichern wir zusätzlich die genannte Browser-Kennung in dem Cookie sp_ads_ref mit derselben Laufzeit. Das Speichern Ihrer Antwort ist unbedingt erforderlich, weil Sie sonst bei jedem Seitenaufruf erneut gefragt werden müssten.

OpenAI verarbeitet die übermittelten Daten in den Vereinigten Staaten von Amerika. Es findet damit eine Übermittlung in ein Drittland statt. Grundlage dieser Übermittlung ist Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Wir weisen Sie auf die damit verbundenen Risiken hin. In den Vereinigten Staaten von Amerika bestehen Befugnisse von Behörden zum Zugriff auf Daten, die über die im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Grenzen hinausgehen. Ein Rechtsschutz gegen einen solchen Zugriff ist dort nicht in gleichem Umfang gewährleistet wie im Europäischen Wirtschaftsraum. Wir können nicht ausschließen, dass die übermittelten Daten von dortigen Behörden verarbeitet werden.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu genügt der Verweis „Einwilligung ändern" im Fußbereich unserer öffentlichen Seiten. Beim Widerruf löschen wir die genannten Cookies in Ihrem Browser, und das Messskript wird nicht mehr geladen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Ein Widerruf ist ebenso einfach wie die Erteilung.

Auf die Verarbeitung durch OpenAI nach einer Übermittlung haben wir keinen Einfluss. Für Auskunft und Löschung dort ist OpenAI selbst zuständig.

Bis zum 20. September 2026 haben wir für eine Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 eine Einwilligung eingeholt. Dieser Einsatz wurde beendet (Abschnitt 13). Die hier beschriebene Einwilligung betrifft ihn nicht.

24Stand dieser Datenschutzerklärung

Stand dieser Datenschutzerklärung ist der 30. September 2026.

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Die Bilder auf dieser Seite zeigen keine echte Feier: teils KI-erzeugt, teils Aufnahmen von Unsplash.